Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

300 € - wir sind auch dabei

Wer bekommt die Energiepreispauschale?

Die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Soweit mehrere Renten bezogen werden (z.B. Altersrente und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.

Muss sie extra beantragt werden?

Nein, eine Antragstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt automatisch.

Wann wird sie ausgezahlt?

Die Zahlung der Energiepreispauschale soll bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen. Die Auszahlung der Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Alterskasse erfolgen.

Wer noch mehr wissen möchte, findet weitere Antworten und Informationen bei der DRV unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/energiepreispauschale/energiepreispauschale.html#8052ba0b-16f0-44bf-8166-9dc447bf2ec7